Fluchtwegesicherung in Mietshäusern
Wer eine Immobilie mit mehreren Wohneinheiten vermietet, verpflichtet sich dem Gesetzgeber gegenüber, bestimmte Auflagen zum Brandschutz zu erfüllen. Dazu gehört das Bereitstellen von Fluchtwegen in Mietshäusern.
Grundlagen der Fluchtwegesicherung
Für Fluchtwege wie das Treppenhaus müssen einige Formalien erfüllt werden. Dies sind beispielsweise:
- Mindestbreite Treppenhaus und Flure
- Treppe aus einem nicht brennbaren Baustoff
- Hindernisfreier Fluchtweg – häufiges Problem: Miteinbeziehung des Treppenabsatzes vor der jeweiligen Wohnung (beispielsweise für Schuhregale oder dekorierte Kleinmöbel).
- Zweiter Ausgang oder die Haustür nicht abschließen, bzw. Panikfunktion
Übertragung Fluchtwegesicherung
Verkehrssicherungspflichten können grundsätzlich delegiert werden. Damit wird der Übernehmer einstandspflichtig. Der Eigentümer bleibt aber zur Überwachung verpflichtet. Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht erfolgt durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Übernehmer. Die Vereinbarung sollte schriftlich getroffen werden.
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