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Fluchtwegesicherung in Mietshäusern

Wer eine Immobilie mit mehreren Wohneinheiten vermietet, verpflichtet sich dem Gesetzgeber gegenüber, bestimmte Auflagen zum Brandschutz zu erfüllen. Dazu gehört das Bereitstellen von Fluchtwegen in Mietshäusern.


Grundlagen der Fluchtwegesicherung

Für Fluchtwege wie das Treppenhaus müssen einige Formalien erfüllt werden. Dies sind beispielsweise:

  • Mindestbreite Treppenhaus und Flure
  • Treppe aus einem nicht brennbaren Baustoff
  • Hindernisfreier Fluchtweg – häufiges Problem: Miteinbeziehung des Treppenabsatzes vor der jeweiligen Wohnung (beispielsweise für Schuhregale oder dekorierte Kleinmöbel).
  • Zweiter Ausgang oder die Haustür nicht abschließen, bzw. Panikfunktion

Übertragung Fluchtwegesicherung

Verkehrssicherungspflichten können grundsätzlich delegiert werden. Damit wird der Übernehmer einstandspflichtig. Der Eigentümer bleibt aber zur Überwachung verpflichtet. Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht erfolgt durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Übernehmer. Die Vereinbarung sollte schriftlich getroffen werden.

» Download Infoblatt "Fluchtwege"

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Mit diesem Infoblatt kann nur ein Überblick gegeben werden. Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie das Beratungsangebot von Haus & Grund Bad Nauheim e.V.

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